Steuerliche Absetzbarkeit
Nach § 16 EStG besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der Steuer abzusetzen:
(1) „Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen …“.
(1) Z10 „… Werbungskosten sind auch: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.“
Reisekosten (Fahrt zur/von der Schule) und etwaige Nächtigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Wird vom Dienstgeber nur ein Teil der Kosten refundiert, kann der Differenzbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden.