Wir bilden aus, um zu verbessern.

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Wir bilden aus, um zu verbessern.

Wenn Sie Ihr Chemiewissen deutlich vertiefen und erweitern möchten, aber gleichzeitig in Ihrem Beruf weiterarbeiten wollen, dann sind Sie in der in berufsbegleitenden Werkmeisterschule für Chemie genau richtig.

Bei uns findet der Unterricht in einem modernen Umfeld mit maximalem Praxisbezug statt. Unser Team betreut Ihre Ausbildung mit einem hohen Grad an  Flexibilität und herzlichem Engagement. Regelmäßige fachliche und pädagogische Fortbildung betrachten wir als selbstverständlich, welche es uns ermöglicht, individuell auf spezielle Situationen und Herausforderungen zu reagieren.

 

 

Lehrplan

Der Lehrplan der Werkmeisterschule umfasst allgemeinbildende, fachtheoretische und fachpraktische Gegenstände sowie weitere berufsrelevante Fächer. Konkret bedeutet dies, dass das Wissen, welches in den Chemievorlesungen vermittelt wird, während der Laborarbeitszeit direkt in die Praxis umgesetzt wird.

 

Sicherheit durch Innovation

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Anrechnung

Haben Sie bereits an anderen Bildungseinrichtungen Kurse absolviert, können diese auf Antrag angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kursinhalt dem Lehrplan der Werkmeisterschule entspricht (detaillierte Beschreibung des Kursinhaltes sowie Zeugnis sind vorzulegen). Die Anrechnungen müssen innerhalb der ersten 4 Wochen des Studienjahres erfolgen.

Beispiele für bereits anerkannte Kurse:

  • Zertifikat über Erste Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden (max. 2 Jahre alt)
  • Zertifikat über eine Feuerwehrbrandschutzübung (max. 2 Jahre alt)
  • AusbildnerInnenprüfung (mind. 40 Stunden)
  • Wirtschaft und Recht (mind. 40 Stunden)
  • Qualitätsmanagement (mind. 20 Stunden)
  • Kommuniktion und Schriftverkehr (mind. 40 Stunden)
  • Unternehmensführung (mind. 40 Stunden)

Die Originalnachweise bzw. Zeugnisse sind zu Studienbeginn vorzulegen.

Sollten Sie Fragen zur Anrechenbarkeit anderer Kurse haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne per E-Mail an: andrea.hickel@chemie-akademie.at.

Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeit der Werkmeisterschule wird in Zusammenarbeit mit der Firma/der Institution der Studierenden des Studierenden durchgeführt.

Abschlussarbeiten

Abschluss

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit, die einer Diplomarbeit im HTL-Bereich entspricht und einer mündlichen Abschlussprüfung. Die Abschlussarbeit wird außerhalb der Unterrichtszeit in Zusammenarbeit mit einer Firma/Institution durchgeführt.

Die mündliche Abschlussprüfung besteht aus:

  • Präsentation und Diskussion der Abschlussarbeit
  • Prüfung in einem Schwerpunktfach
  • Prüfung in einem Komplementärfach

Nach Absolvierung der Abschlussprüfung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis und einen Werkmeisterbrief.

Berechtigung

Der positive Abschluss der Werkmeister:innenschule

  • ist staatlich anerkannt und europaweit gültig
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung für die Berufsreifeprüfung
  • ersetzt die Ausbildner:innenprüfung (Berechtigung zur Lehrlingsausbildung, BGBl 262,1998)
  • führt zu einem höheren Status im Betrieb
  • ist eines der drei Module für die Industrietechnikerin, den Industrietechniker (http://www.karrierekick.at/stmk/)
  • qualifiziert für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der Qualitätssicherung und in der technischen Administration
  • qualifiziert für mittlere technische Führungsaufgaben
  • berechtigt zur Aufnahme an pädagogischen Hochschulen (Berufspädagogik; BGBL I Nr.30/2006)
  • berechtigt zum Einstieg in das 3. Semester der HTBL für Berufstätige der jeweiligen Fachrichtung
  • ist häufig der erste Schritt in die Selbstständigkeit

 

Außerdem erhält der Teilnehmer die Berechtigung für technische Lehrgänge universitären Charakters.

Mit dem Werkmeisterbrief zum

Ingenieur:innentitel

Die Werkmeisterausbildung ist aufgrund ihrer Praxisnähe bei Unternehmen anerkannt und gilt als Meister:inqualifikation im Bereich Industrie. Seit 2017 können Sie den Ingenieur:intitel erlangen – gemeinsam mit der Berufsreifeprüfung (oder Matura) und der erforderlichen Praxiszeit (6 Jahre).

Alle Infos dazu bekommen Sie ausschließlich unter: www.ingzert.at. Die Beantragung des Ingenieurtitels ist nur dort online möglich.Frau Dr.in Andrea Hickel und Herr Florian Raffler, Msc, wurden als Fachexpertin und Fachexperte der Ingenieur-Zertifizierungskommission für den Fachrichtungscluster Chemie/Lebensmittel bestellt.

 

INGENIEUR:INNENGESETZ 2017

§ 1.
Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) in seinem/ihrem jeweiligen technischen Arbeitsbereich durchgeführt hat. Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß §2 (siehe unten) erfüllt und das Fachgespräch gemäß §§5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.
Voraussetzungen zur Erlangung der Qualifikationsbezeichnung

§ 2.
Personen, die die Voraussetzungen einer der drei nachstehend beschriebenen Alternativen erfüllen, können das Zertifizierungsverfahren gemäß §§5 oder 6 absolvieren:
1a) Ablegung einer Reife -und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt oder an einer anderen vergleichbaren inländischen höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung im technischen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
b) Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden, oder
2a) Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- oder Diplomprüfung gemäß Z1 lit.a entspricht, und
b) Absolvierung einer anschließenden mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxistätigkeit gemäß Z1 lit. b oder
3a) Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen vergleichbaren fachbezogenen Qualifikation und
b) eine mindestens sechsjährige fachbezogene Praxistätigkeit gemäß Z1 lit.b

 

Der oben genannte Ausbildungsabschluss wurde am 1. Mai 2013 auf das Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft, welches im Rahmen der sogenannten 1:1-Referenzierung dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet ist.